Rentenlücken auffüllen

von Redaktion

Zeiten der schulischen Ausbildung zählen nicht immer bei der Rente mit. Wo Lücken entstehen, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Möglich ist dies für alle Versicherten, die noch nicht älter als 45 Jahre sind. Sie können für ihre nach dem 16. Lebensjahr liegenden Schulzeiten, die weder bereits mit Beiträgen belegt sind noch als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, freiwillige Beiträge nachzahlen. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und für Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht. Die Beiträge können in beliebiger Höhe zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1283,40 Euro gezahlt werden.

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