Briefkasten muss geteilt werden

Wohngemeinschaften sind insbesondere in Studentenstädten beliebt. Vermieter können solche Wohngemeinschaften nur selten untersagen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, jedem Mitbewohner einen eigenen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Grundsätz

Mittwoch, 10. September 2025

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