Wohngemeinschaften sind insbesondere in Studentenstädten beliebt. Vermieter können solche Wohngemeinschaften nur selten untersagen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, jedem Mitbewohner einen eigenen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Grundsätz
Dieser Artikel (ID: 1299858) ist am 25.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).