Briefkasten muss geteilt werden

von Redaktion

Wohngemeinschaften sind insbesondere in Studentenstädten beliebt. Vermieter können solche Wohngemeinschaften nur selten untersagen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, jedem Mitbewohner einen eigenen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Grundsätzlich gehört ein Briefkasten zum vertragsgemäßen Zustand einer Mietwohnung, sodass Mieter einen Anspruch darauf haben. Mieter im Rahmen einer Wohngemeinschaft können jedoch, wenn es keine anderslautende Vereinbarung mit dem Vermieter gibt, keinen eigenen und von ihren Mitbewohnern abgesonderten Briefkasten verlangen, entschied das Amtsgericht Ebersbach (Aktenzeichen: 7 C 1/20).   dpa

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