Auch Kinder können Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubsfreude haben. Allerdings spielt das Alter des Kindes eine wichtige Rolle, wie ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zeigt (Az.: 2-24 S 50/19), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hinweist. Demnach steht einem Zweijährigen ein solcher Anspruch nicht zu, einem Fünfjährigen schon. dpa