Streiten sich getrennt lebende Eltern über die geeignete Schule für ihr Kind, kann das Gericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Das gilt auch dann, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben. Ausschlaggebend ist dabei das Kindeswohl. Das hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden (Az:
Dieser Artikel (ID: 1300939) ist am 27.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).