Streiten sich getrennt lebende Eltern über die geeignete Schule für ihr Kind, kann das Gericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Das gilt auch dann, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben. Ausschlaggebend ist dabei das Kindeswohl. Das hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden (Az: 71 F 79/20 eA), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. Eltern können sich in einer solchen Frage an ein Gericht wenden, da die Schulwahl eine wichtige Angelegenheit für das Kind ist. Die Richter können festlegen, welcher Elternteil entscheiden soll. Welche konkrete Schule das Kind besuchen soll, dürfen sie nicht entscheiden.
In dem konkreten Fall konnten sich die Eltern nicht auf die Schule einigen, als ihre Tochter in die erste Klasse kam. Während der Vater eine Regelgrundschule befürwortete, plädierte die Mutter für die Waldorfschule. Das Amtsgericht entschied, der Mutter in dieser Frage die Entscheidung zu überlassen. Die Tochter lebt überwiegend bei ihr und die Mutter hatte sich tiefergehender als der Vater mit der Frage des Schultypen beschäftigt. dpa