LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Vorsicht bei Mietminderung

von Redaktion

Der Mietrückstand, der für eine Kündigung relevant ist, ist immer die laufend zu bezahlende Miete. Und diese setzt sich aus der Nettomiete und den Vorauszahlungen für die Nebenkosten zusammen. Wie Sie richtig schreiben, sind für Mietminderungen die Nettomiete und die Nebenkosten ausschlaggebend. Also sind auch beide relevant, wenn es um eine Kündigung geht. Wenn Sie die Miete mindern, also kürzen, können Sie, sobald Sie nur einen Cent mehr als eine Monatsmiete an Mietrückstand erreicht haben, vom Vermieter fristlos gekündigt werden. Wenn Sie dann zu hoch gemindert haben, ist eine solche Kündigung wirksam und Sie können geräumt werden. Deswegen raten wir unseren Mitgliedern immer, die Miete nie einfach so zu mindern. Besser und sicherer ist es, die Miete unter Vorbehalt zu bezahlen und dann die zu viel bezahlte Miete einzuklagen.

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