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Kann der Miterbe klagen?

von Redaktion

Das Krankheitsbild der Schizophrenie kann in schweren Fällen in der Tat dazu führen, dass der Betreffende prozessunfähig ist, also keine zulässige Klage bei Gericht einreichen kann. Wenn es hinreichende Anhaltspunkte für ein solches Krankheitsbild gibt, dann muss das Gericht die Prozessfähigkeit des Klägers von Amts wegen prüfen, gegebenenfalls unter Einschaltung eines Prozessgutachters. Ansonsten gilt: Jeder Miterbe hat ein selbstständiges Klagerecht, wenn er der Meinung ist, dass Nachlassforderungen bestehen, er muss allerdings auf Leistung an alle Erben klagen. Dies ist in § 2039 des Bürgerlichen Gesetzbuches so geregelt.

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