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29. August 2020
Bevor Versicherte einen Vertrag kündigen, sollten sie sich genau über die Folgen erkundigen – dazu drei Beispiele:
Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier mahnt Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier besondere Vorsicht an. Gehe es um die Verbesserung der Konditionen, so
Dieser Artikel (ID: 1302159) ist am 29.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).