Bevor Versicherte einen Vertrag kündigen, sollten sie sich genau über die Folgen erkundigen – dazu drei Beispiele:
Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier mahnt Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier besondere Vorsicht an. Gehe es um die Verbesserung der Konditionen, solle man überlegen, ob man noch einen gleichwertigen Versicherungsschutz erhalten kann. „Mit höherem Eintrittsalter steigen oft auch die Beiträge. Möglicherweise fällt inzwischen die Gesundheitsprüfung ungünstiger aus, sodass man überhaupt keinen neuen Vertrag oder nur einen mit dem Ausschluss von Risiken aus Vorerkrankungen erhält.“
Rürup-Rente
Der Vertrag für eine staatlich geförderte Rürup-Rente ist nicht kündbar. „Man kann ihn allerdings beitragsfrei stellen“, erläutert Felix Riesenberg vom Vertragskündigungsdienstleister Aboalarm. Das habe den Vorteil, dass bereits gezahlte Beiträge weiter verzinst würden. Für die Beitragsfreistellung können aber Gebühren fällig sein und die Rente im Alter kann geringer ausfallen.
Riester-Vertrag
Diesen kann man zwar kündigen. Dann muss aber die gesamte staatliche Förderung zurückgezahlt werden, gibt Riesenberg zu bedenken.