Wird eine Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, ist eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich nicht gestattet. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Allerdings dürfen Mieter nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) durchaus zuhause arbeiten.
Zulässig ist das nach Ansicht der Richter, wenn keine
Dieser Artikel (ID: 1303357) ist am 01.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).