Eltern können für ihre lange studierenden Kinder nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Besteht für das erwachsene Kind kein Kindergeldanspruch mehr, können die Unterhaltszahlungen bis zu einer gesetzlichen Höchs
Dieser Artikel (ID: 1305131) ist am 04.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).