Schlappe für O2: Roaming-Tarif für alle

von Redaktion

Niederlage für O2 im Streit über die Abschaffung von Roaming-Gebühren für deutsche Kunden: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hätte der Telefonanbieter 2017 automatisch alle Kunden auf den neuen Tarif ohne Zusatzkosten für Mobilgespräche im EU-Ausland umstellen müssen und nicht nur Verbraucher mit bestimmten Tarifmodellen. Dies entschieden die obersten EU-Richter (Rechtssache C-539/19).

Die EU hatte die Roaming-Gebühren 2017 abgeschafft: Handy-Anrufe und Datennutzung im EU-Ausland sollen nicht mehr kosten als im eigenen EU-Land. O2, die in Deutschland vertretene Marke der spanischen Telefónica, hatte nach Darstellung des EuGH aber nur Kunden automatisch umgestellt, die zuvor schon einen regulierten Roaming-Tarif hatten. Andere Kunden waren aufgefordert, die Umstellung per SMS zu beantragen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält dies für unzulässig und zog vor das Landgericht München I. Die Münchner Richter schalteten den EuGH ein, und der bestätigte nun klar, dass „die Roaminganbieter ab dem 15. Juni 2017 verpflichtet waren, den unter anderem in Artikel 6a dieser Verordnung vorgesehenen regulierten Roamingtarif automatisch auf alle ihre Kunden anzuwenden“, unabhängig davon, welchen Tarif die Kunden zuvor gewählt hatten.

„Mit der Entscheidung des Gerichts fühlen wir uns in unserer Rechtsansicht gestärkt“, heißt es jetzt von der Verbraucherzentrale. „Wir erwarten von Telefonica bereits jetzt eine unverzügliche und unbürokratische Erstattung zu viel gezahlter Telefonkosten.“ Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv, rät betroffenen Kunden, sich an O2 zu wenden, wenn für ihre Anrufe aus dem EU-Ausland Zusatzentgelte erhoben wurden. „Alle Verbraucher sollen gleichermaßen in den Genuss des regulierten Roamingtarifs kommen“, sagt sie. „Hierfür müssen die Anbieter sorgen.“

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