LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Beim Erbe gilt: Alles oder nichts

Die Annahme der Erbschaft auf einen Teil des Nachlasses zu beschränken, geht aus leicht verständlichen Gründen natürlich nicht: Denn dann würde jeder Erbe nur die werthaltigen Positionen akzeptieren, die Nachlassschulden oder sonstigen Risikobestandteile des Nachlasses jedoch von sich weisen. Nein,