LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie übergebe ich das Haus?

von Redaktion

Ihr Fall hat zwei Facetten: die steuerliche und die erbrechtliche. Zunächst zur steuerlichen Seite: Wenn der „Familienpreis“, zu dem Sie an Ihren Sohn verkaufen, deutlich unter dem Marktpreis liegt, zu dem Sie an einen fremden Dritten verkaufen würden, dann ist die Differenz eine steuerpflichtige Zuwendung. Allerdings haben Sie im Verhältnis zu Ihrem Sohn einen Freibetrag von 400 000 Euro, solange die Differenz diesen Betrag nicht überschreitet, haben Sie also kein Steuerproblem. Einkommensteuerlich ist übrigens wichtig, dass die Immobilie seit mehr als zehn Jahren in Familienbesitz ist, dies wird ja bei Ihnen so sein.

Die andere, erbrechtliche Seite betrifft den finanziellen Ausgleich, den Sie Ihrer Tochter zukommen lassen wollen. Dies können Sie entweder bereits in dem Kaufvertrag mit Ihrem Sohn regeln, indem dort ein Geschwistergleichstellungsgeld vorgesehen wird, also eine Zahlung, die nach Ihrem Tod vom Sohn an die Tochter geleistet wird. Ebenso ist es auch möglich, dass Sie ein Testament verfassen, in dem Ihre Tochter bei Ihrem Tod entsprechend höher bedacht wird. Beide Wege sind nicht ganz einfach zu formulieren, zumal auch erbschaftsteuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen. Da Sie für den Hausverkauf ohnehin zum Notar müssen, empfehle ich, dass Sie dies mit dem Notar besprechen, der Sie dann im Detail berät und das entsprechende Dokument aufsetzt.

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