Arbeitslosengeld bei Krankheit auch im Ausland

von Redaktion

Wer arbeitslos ist, muss für eine Jobvermittlung erreichbar sein. Daher gibt es die sogenannte Residenzpflicht. Es ist dennoch möglich zu verreisen. Wer dann während eines Auslandsaufenthalts krankgeschrieben wird, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das entschied das Sozialgericht Stuttgart (Az.: S 3 AL 3965/19), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt.

In dem verhandelten Fall wollte ein Arbeitslosengeldempfänger von Ende Mai 2019 bis Mitte Juni 2019 in die Türkei reisen. Die Ortsabwesenheit wurde ihm vom Jobcenter auch genehmigt. Einen Tag vor der geplanten Rückreise teilte der Kläger dem Jobcenter telefonisch mit, dass er arbeitsunfähig erkrankt sei. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes aus der Türkei übersandte er der Beklagten.

Das Jobcenter hob die Leistungsbewilligung auf Arbeitslosengeld wegen Wegfalls der Verfügbarkeit auf. Zur Begründung führte die Behörde an, dass nach interner Anweisung „die Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ während genehmigter Ortsabwesenheit mit Ablauf der genehmigten Ortsabwesenheit ende. Eine Ausnahme sei lediglich im Falle einer stationären Behandlung möglich.

Das Sozialgericht gab jedoch dem Kläger Recht: Das Jobcenter sei verpflichtet, Arbeitslosengeld zu bezahlen. Es gebe keine gesetzliche Regelung, wonach die Zahlung spätestens mit Ablauf der genehmigten Ortsabwesenheit endet, wenn der Betroffene währenddessen krank werde. Die interne Weisung sei mit dem Gesetz nicht vereinbar, so das Gericht.  dpa

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