LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Muss mein Mann Erbschaftsteuer zahlen?

Sie haben Recht. Wenn Sie zunächst versterben, könnte es sein, dass bei Ihrem Ehemann Erbschaftsteuer anfällt, denn der allgemeine Freibetrag des Ehegatten liegt bei 500 000 Euro. Ihr Mann kann dem Finanzamt auch nicht entgegenhalten, er hätte einen Anspruch an dem Haus, denn entscheidend ist, wer i

Samstag, 8. August 2026

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