Arbeitszeit: maximal 48 Stunden

Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden addiert. Wer für mehrere Arbeitgeber tätig ist, muss deshalb darauf achten, nicht die maximal zulässige Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche zu überschreiten.

Im Zweifel kann das zuletzt abgeschlossene Arbeitsverhältnis sonst einfach beendet werden. Üb

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Dienstag, 11. November 2025

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