Manfred E: „Meine Tochter ist geschieden und erzieht und betreut die beiden gemeinsamen Kinder allein. Der Vater bezahlt nur den vorgeschriebenen Mindestunterhalt. Jetzt will er den halben Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung abziehen. Geht das?“
Der Corona-Kinderbonus von 300 Euro wird jetzt im September in Höhe von 200 Euro und im Oktober in Höhe von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind ausbezahlt. Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten abziehen. Demzufolge kann der Vater den halben Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung abziehen. Sollte der Unterhalt tituliert sein, kann der Vater nicht einfach den Unterhalt um den Betrag kürzen, vielmehr muss der betreuende Elternteil schriftlich aufgefordert werden, im September auf 100 Euro und im Oktober auf 50 Euro zu verzichten.