Wer zahlt für die Zwischenablesung

von Redaktion

Nicht immer endet ein Mietverhältnis am 31. Dezember. Das bedeutet: Die Heizkosten müssen dann zum Ende der Mietzeit festgestellt werden. Versorger bieten für solche Fälle oft eine Zwischenablesung an. Der Verbrauch wird zum angegebenen Auszugstermin festgestellt und der Versorger stellt zwei Abrechnungen zur Verfügung, eine für den alten und eine für den neuen Mieter. Diesen Service stellt der Versorger dem Vermieter in Rechnung. Diese Kosten möchten Vermieter oft auf den ausziehenden Mieter umlegen. Dennoch ist das in der Regel nicht möglich, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien vom Deutschen Anwaltverein (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig (Aktenzeichen: 8 O 1620/18).

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