Kann ich angesichts von Corona kostenlos von meiner Pauschalreise zurücktreten? Eine Reisewarnung ist dafür nicht das einzige Kriterium. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Reise erheblich beeinträchtigt sein wird. Das kann zum Beispiel auch bei Einschränkungen durch die Behörden vor Ort der Fall sein. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott hin. Eine Reisewarnung ist ein starkes Indiz dafür, dass eine Reise erheblich beeinträchtigt ist. Das Recht auf eine kostenlose Stornierung besteht Degott zufolge aber oft schon dann, wenn das Auswärtige Amt dringend von Reisen in ein Land abrät. Die Reisewarnung für fast alle Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums endet am 30. September. Ab Oktober sollen die Staaten einzeln bewertet werden. dpa