Kurzarbeit hat Folgen für die Betriebsrente

von Redaktion

Kurzarbeit hat nicht nur Auswirkungen auf das Nettoentgelt, sondern auch auf die Höhe der späteren Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der geringeren Vergütung reduzieren sich auch die Versorgungsanwartschaften. Denn das Kurzarbeitergeld als sozialversicherungs- und lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung zählt nicht mit als Basis für die spätere Betriebsrente. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Die Auswirkungen sollte man im Blick behalten und gegebenenfalls ausgleichen.

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