LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Verkauf zu einem symbolischen Preis

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, was Sie mit Ihrem Eigentum machen. Sie können die Wohnungshälfte zivilrechtlich wirksam zu einem symbolischen Preis an Ihren Sohn übertragen. Erbschaft- und schenkungssteuerlich ist es aber leider so, dass dies als eine sogenannte teilentgeltliche Übertragung in Fo