LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Verkauf zu einem symbolischen Preis

von Redaktion

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, was Sie mit Ihrem Eigentum machen. Sie können die Wohnungshälfte zivilrechtlich wirksam zu einem symbolischen Preis an Ihren Sohn übertragen. Erbschaft- und schenkungssteuerlich ist es aber leider so, dass dies als eine sogenannte teilentgeltliche Übertragung in Form einer gemischten Schenkung gewertet würde. Teilentgeltlich sind diejenigen Übertragungen, bei denen sich Leistung und Gegenleistung nicht wertmäßig ausgewogen gegenüberstehen und den Parteien dieser Umstand auch bewusst ist. Soweit der gezahlte Kaufpreis unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt, handelt es sich dann um eine Schenkung, für die Ihr Sohn Schenkungsteuer bezahlen muss. Eine unentgeltliche Übertragung an ihn wäre steuerfrei erst wieder möglich, wenn die Zehnjahresfrist seit der letzten Schenkung abgelaufen ist und ihm der persönliche Schenkungssteuerfreibetrag damit wieder neu zusteht.

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