LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Besser mit Testamentsverwalter?
Wenn Sie eine Testamentsvollstreckung für Ihren Nachlass möchten, müssen Sie dies in Ihrem Testament anordnen, Ihre Cousine kann dies nicht. Sie können höchstens bestimmen, dass ein Dritter–- so auch Ihre Cousine – die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen darf. Ob der Nachlass aber unter der