RECHT

Schlüsseldienst meist Mietersache

von Redaktion

Die Tür fällt ins Schloss. Kommt dann ein Schlüsseldienst, um sie wieder aufzumachen, müssen Mieter in der Regel für die Kosten selbst aufkommen. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund aufmerksam. Das gilt jedenfalls, wenn der Mieter den Schlüsseldienst-Einsatz selbst verursacht hat. So muss er insbesondere die Rechnung begleichen, wenn er den Schlüssel verliert oder dieser gestohlen wurde. Auch bei einem im Schloss abgebrochenen Schlüssel bleibt der Mieter meist auf den Kosten sitzen. Der Vermieter ist nur in der Pflicht, wenn ein kaputtes Schloss, das er nicht repariert hat, Grund für den Einsatz des Schlüsseldienstes war.

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