LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Steuerfreiheit fürs Familienheim

Ein selbstgenutztes Familienheim kann der überlebende Ehegatte steuerfrei erben, wenn er dort für mindestens zehn Jahre wohnen bleibt oder nur aus zwingenden Gründen auszieht, etwa Pflegebedürftigkeit. Der Freibetrag von 500 000 Euro zwischen Ehegatten steht dann für sonstiges Vermögen zur Verfügung