LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Steuerfreiheit fürs Familienheim

von Redaktion

Ein selbstgenutztes Familienheim kann der überlebende Ehegatte steuerfrei erben, wenn er dort für mindestens zehn Jahre wohnen bleibt oder nur aus zwingenden Gründen auszieht, etwa Pflegebedürftigkeit. Der Freibetrag von 500 000 Euro zwischen Ehegatten steht dann für sonstiges Vermögen zur Verfügung. Die steuerliche Begünstigung gilt nur für den Hauptwohnsitz. Dabei kommt es auf die tatsächliche Nutzung an, nicht auf die polizeiliche Meldung. Dennoch ist die polizeiliche Meldung für die Finanzverwaltung natürlich zunächst einmal ein gewichtiges Indiz. Daher ist es sinnvoll, dass Sie und Ihre Ehefrau sich dort auch mit Erstwohnsitz anmelden, damit Ihre Ehefrau nicht in Beweisschwierigkeiten kommt.

Artikel 2 von 6