Arbeit wird immer flexibler. Umso wichtiger ist es, die Regeln zu kennen. Wie werden Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft vergütet? Was gilt als Arbeitszeit, was als Freizeit? Und darf der Chef seine Mitarbeiter im Notfall aus dem Urlaub zurückholen?
Bereitschaftsdienst
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Dieser Artikel (ID: 1317234) ist am 26.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).