Ein Spaziergang im Herbst kann traumhaft sein. Den Blick auf den Gehweg sollte man über all der Farbenpracht aber nicht vergessen. Denn dort kann Herbstlaub – ähnlich dem Glatteis im Winter – zur Gefahr werden.
Wer haftet?
Die Gemeinden übertragen die Pflicht zum Laubkehren fast
Dieser Artikel (ID: 1318002) ist am 28.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).