Bisher war ein lückenlos geführtes Bonusheft die Voraussetzung für einen erhöhten Kassenzuschuss zum Zahnersatz. Doch das ändert sich zum 1. Oktober zumindest teilweise: So kann zumindest für den höchsten Zuschuss, für den Patienten zehn Jahre ohne Unterbrechung die notwendigen Vorsorgetermine nachw
Dieser Artikel (ID: 1318006) ist am 28.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).