LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kann man Wohnungen einfach tauschen?

von Redaktion

Wenn die Kinder die Immobilien tauschen wollen, kann bei zwei gleichwertigen Immobilien eine Schenkung nicht vorliegen. Eine Schenkung könnte nur dann gegeben sein, wenn die Immobilien doch nicht gleichwertig sein sollten. Aber die wechselseitige Grunderwerbsteuerpflicht könnte tatsächlich ein Thema sein. Nach dem Gesetz sind lediglich Übertragungen von Grundeigentum zwischen Verwandten in gerader Linie steuerbefreit. Geschwister fallen nach dem Wortlaut nicht darunter. Die Rechtsprechung hat hierzu Ausnahmen herausgearbeitet, die allerdings auf konkrete Fallgestaltungen abstellen. Dies müsste unter Umständen geprüft werden.

Ob im vorliegenden Fall unter Ausnutzung des Nießbrauchrechts eine andere Möglichkeit als der Tausch sinnvoller sein könnte, müsste erörtert werden. Schließlich steht bei einem Nießbrauchsrecht den Berechtigten die Nutzung der Immobilie zu, nicht dem Eigentümer.

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