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Rundfunkbeitrag: Recht auf Barzahlung

von Redaktion

In einem Streit über die Barzahlung des deutschen Rundfunkbeitrags hat der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof klargestellt, dass in aller Regel eine Pflicht zur Annahme von Scheinen und Münzen besteht. Nur in Ausnahmen könne dies im öffentlichen Interesse begrenzt werden, erklärte EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella am Dienstag in seinen Schlussanträgen. Ein Urteil wird in einigen Wochen erwartet (Rechtssachen C-422/19 und C-432/19). In dem Fall geht es um zwei Deutsche, die ihren Rundfunkbeitrag beim Hessischen Rundfunk bar begleichen wollen. Die Satzung des HR schließt das aber aus. Der Rechtsstreit ist inzwischen vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig, das die obersten EU-Richter um Rat gebeten hat. Es will unter anderem wissen, ob eine öffentliche Stelle Bargeld akzeptieren muss. Grundsätzlich ja, meint Generalanwalt Pitruzzella. Er verweist auch auf die große Bedeutung von Bargeld für Menschen, die keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben und somit nur in Münzen und Scheinen ihre Zahlungspflichten ableisten könnten. Bargeld sei „ein Element sozialer Eingliederung“. Die Richter des EuGH sind an die Empfehlung ihrer Gutachter nicht gebunden, folgen ihr aber oft. dpa

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