VERKEHRSRECHT

Abschleppen nach Parken auf E-Auto-Platz

von Redaktion

Wer ein konventionelles Auto auf einem Sonderparkplatz für Elektrofahrzeuge abstellt, muss damit rechnen, dass sein Wagen ohne eine bestimmte Wartezeit abgeschleppt wird. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist (Az.: 17 K 4015/18).  tmn

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