LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Spielt es eine Rolle, wer zuletzt stirbt?

von Redaktion

Dietmar P.: „Mein Frau hat aus erste Ehe eine Tochter. Ich habe keine Kinder, aber eine Nichte. Wir haben ein Berliner Testament. Nach dem Tode des Letztversterbenden soll der Nachlass zu gleichen Teilen an die Tochter und die Nichte fallen. Spielt es bei der Erbschaftsteuer eine Rolle, wer zuletzt verstirbt?“

Im Verhältnis zu der Tochter Ihrer Frau, also Ihrer Stieftochter, spielt es keine Rolle, wer zuletzt verstirbt. In jedem Fall hat die Tochter einen Freibetrag von 400 000 Euro, weil dieser auch im Verhältnis zum Stiefvater gilt. Bei der Nichte gibt es aber einen Unterschied: Zwar beträgt der Freibetrag stets nur 20 000 Euro, im Verhältnis zu Ihnen wie auch zu Ihrer Ehefrau, die Steuerklasse ist aber unterschiedlich. Versterben Sie zuletzt, so gilt Steuerklasse II mit einem Eingangssteuersatz von 15 Prozent, verstirbt Ihre Frau zuletzt, so gilt Steuerklasse III mit einem Eingangssteuersatz von 30 Prozent. Je nachdem, wie Ihre Vermögensverhältnisse sind, sollten Sie also mit einem Fachanwalt für Erbrecht besprechen, ob es sich lohnt, das Berliner Testament zu optimieren, etwa durch Vor- und Nacherbschaft, um diesen Nachteil bei den Steuerklassen zu vermeiden. Dabei kann Ihnen der Fachmann auch aufzeigen, wie der Freibetrag im Verhältnis zum erstversterbenden Ehegatten ausgenutzt werden kann, ohne die Versorgung des überlebenden Ehegatten zu gefährden. Denn ein großes Problem beim Berliner Testament ist es, dass die Freibeträge im Verhältnis zum erstversterbenden Ehegatten verloren gehen, weil die Tochter beim ersten Erbfall ja noch nichts erbt.

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