Steuer aufs Arbeitszimmer bei Wohnungsverkauf?
Eigentümer, die ihr selbst genutztes Wohnhaus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen, brauchen den Gewinn nicht zu versteuern. Der Verkauf einer privat bewohnten Immobilie ist in der Regel einkommensteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn sich ein häusliches Arbeitszimmer in der Immobilie befand und diese