Wegen unbezahlter Rechnungen ist in Deutschland im vergangenen Jahr rund 289 000 Haushalten der Strom abgestellt worden. Das hat die Bundesnetzagentur ermittelt. Im Vergleich zu 2018 ist die Zahl der Sperren um 7000 gesunken – auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebungen 2011. Der Lieferant darf den Strom in der Grundversorgung erst abstellen, wenn der Kunde mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug ist. Er muss ihm dann eine Sperrandrohung schicken und darf den Strom dann frühestens vier Wochen später abdrehen. dpa