Seit Februar dieses Jahres gelten neuen Regelungen zum Schutz von Mobilfunkkunden. Seitdem müssen Mobilfunkanbieter beim Abschluss eines Abos für Drittanbieter-Leistungen oder Mehrwertdienste das sogenannte Redirect-Verfahren einsetzen: Wenn jemand auf seinem Smartphone bei einem Dritt- anbieter durch Antippen etwas abonniert, wird er auf eine Seite des Mobilfunkanbieters umgeleitet, um den Kauf abzuschließen. Und zwar per Tipp auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“.
Trotzdem gibt es immer noch Mobilfunkanbieter, die die neuen Regelungen ignorieren. Die Experten von „Finanztest“ fanden sogar Fälle, in denen die Mobilfunkfirmen in Abrechnungen Leistungen aufführen, die Kunden gar nicht bestellt haben.
Eigentlich ist das Prinzip ganz praktisch: Über die Mobilfunkrechnung können Kunden das bezahlen, was sie per Handy im Internet gekauft oder abonniert haben, etwa Spiele oder Videos. Dieser Betrag wird zusammen mit den Telefonkosten vom Konto abgebucht. Das ist zum Beispiel nützlich, wenn’s ums Bezahlen von Parktickets, Fahrkarten oder Zeitschriftenartikeln aus dem Netz geht. Doch seit Jahren beschweren sich Mobilfunknutzer, dass sie auf diesem Weg auch für Dinge zur Kasse gebeten werden, die sie nie gekauft haben. So wie Annedore P. Sie fand auf Handy–rechnungen von Congster, einer Marke des Telefonriesen Telekom, insgesamt 16 Euro für Spiele, die sie angeblich bei Google Play gekauft haben soll.
Eine Anfrage von „Finanztest“, wie der Betrag auf die Rechnung kam, konnte die Telekom aber nicht schlüssig beantworten. Es scheinen „verschiedene Apps genutzt worden zu sein“, lautete die Erklärung eines Sprechers. Ein Fall von vielen. Klarmobil-Kundin Claudia E. sollte 80 Euro für „Mehrwertdienste“ bezahlen. Dabei handelte es sich um den Dienst Vodafone Games Flat, den sie angeblich bei Vodafone gebucht haben soll – was Claudia E. vehement bestreitet. Als sie nicht zahlte, bekam sie Mahnungen, inklusive der Androhung von Inkasso und Anschlusssperre. Dabei war sie mit den eigentlichen Telefonkosten gar nicht in Verzug. Allein schon deshalb handelte ihr Anbieter rechtswidrig (OLG Frankfurt a. M., Az 6 U 147/18). Klarmobil verzichtete schließlich auf seine Forderung, allerdings erst, als sich „Finanztest“ einschaltete. Die Fälle zeigen, dass es wichtig ist, die Mobilfunkrechnung immer zu überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. „Lassen Sie sich nicht beirren, wenn der Anbieter als Bestellbeweis nur eine unplausible Zusammenstellung von Zahlen und Buchstaben vorlegt, denn das reicht nicht als Nachweis für eine willentliche Bestellung“, so der „Finanztest“-Experte Theo Pischke. Hier seine Tipps, wie man sich bei Ärger verhalten soll:
. Auf keinen Fall zahlen, was man nicht bestellt hat. Und schriftlich bestreiten, dass bei Mobilfunkfirma und Drittanbieter ein Vertrag zustande gekommen ist.
. Mobilfunkanbieter versuchen Kunden abzuwimmeln, wenn diese sich gegen Abo-Fallen wehren. Davon sollte man sich nicht abschrecken lassen und hartnäckig bleiben.
. Seit Februar 2020 muss der Anbieter nach einer Reklamation unrechtmäßig abgebuchtes Geld für angebliche „Leistungen“ Dritter „unbürokratisch“ auf der nächsten Handyrechnung gutschreiben. Tut er das nicht, sollte man nachhaken, bis das Geld gutgeschrieben wird.
. Sagt der Mobilfunkanbieter die Gutschrift nicht binnen zwei Wochen zu, sollte man den gesamten abgebuchten Rechnungsbetrag von seiner Bank zurückholen lassen. Und nur den Betrag für die eigentlichen Telefonkosten überweisen.
. Nur schriftlich kommunizieren.
. Den Anbieter der „Leistung“, die man nicht bestellt hat, sollte man wegen Betrugs bei der Polizei anzeigen. Das geht auch online.
. Außerdem sollte man sich über ihn bei der Bundesnetzagentur (Rufnummernmissbrauch@bnetza.de) beschweren. Achtung: Keine Schlichtung beantragen, sonst wird man aus formalen Gründen abgewiesen.
. Sperre: Der Mobilfunkanbieter ist verpflichtet, eine Drittanbietersperre einzurichten, wenn man dies online, per E-Mail oder telefo-nisch verlangt. So ist man sicher vor Überraschungen. Achtung: Das hilft aber nicht, wenn der „Leistungsanbieter“ selbst eine Mobilfunkfirma ist.
. Mobilfunkfirmen verhindern seit Jahren einen wirksamen Kundenschutz beim Bezahlen über die Smartphonerechnung. „Finanztest“ fordert deshalb dazu auf, sich als Betroffener an seinen örtlichen Bundestagsabgeordnete zu wenden, damit sich der für eine Verbesserung stark macht. mm