Auch bei Reisen innerhalb von Deutschland müssen Reisende aufgrund der Corona-Krise mit Beeinträchtigungen ihres geplanten Urlaubs rechnen. Aufgrund einzelner lokaler Ausbrüche kann es zum Teil für manche Regionen wieder zu Einschränkungen kommen. Grundsätzlich gelten hier dann die Corona-Regelungen der einzelnen Bundesländer. Übergreifend hat man sich zwischen Bund und Ländern geeinigt, dass Reisende aus betroffenen Regionen (Risikogebieten) innerhalb Deutschlands nur in Beherbergungsbetrieben untergebracht werden dürfen, wenn sie über ein ärztliches Attest verfügen.
Wie die rechtliche Lage aussieht, wenn die Reise aufgrund behördlicher Beschränkung nicht möglich sein sollte, ist aktuell nicht eindeutig geklärt. Beschränken oder verbieten die Länder aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen den Tourismus, sind also Übernachtungen zu touristischen Zwecken nicht mehr möglich, dürfen die Hotels oder Ferienwohnungen diese auch nicht mehr anbieten. Die Buchungen müssen damit seitens der Anbieter storniert werden. Damit müssen Hoteliers bereits erfolgte Zahlungen zurückerstatten. Stornokosten dürfen nicht verlangt werden.
Ähnlich ist die Situation wohl einzustufen, wenn Reisende aufgrund der Regelungen der Länder nicht in der gebuchten Urlaubsregion beherbergt werden dürfen. Also wenn Urlauber aus einem Gebiet kommen, welches als Risikogebiet eingestuft wurde. Auch hier dürfen keine Stornokosten anfallen und bereits getätigte Zahlungen müssen erstattet werden.
Reisende sollten daher vor der Reiseplanung und vor Abreise genau prüfen, welche Regelungen für das geplante Reiseziel gelten und welche Regelungen in der eigenen Region aktuell greifen.