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Wie vermeiden wir Erbschaftsteuer?

von Redaktion

Für den Steueranfall liegt die magische Grenze für Sie bei 1,6 Millionen Euro. Denn jeder Elternteil hat gegenüber jedem Kind einen Freibetrag von 400 000 Euro, bei zwei Kindern können Sie also 1,6 Millionen Euro steuerfrei verschenken. Voraussetzung ist jedoch, dass es innerhalb der letzten zehn Jahre keine zurechenbaren Vorschenkungen gab. Wenn Sie sich bei der Überlassung der Wohnungen den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vorbehalten (was zu einer Minderung des Schenkungswertes führt), werden Sie bei den erwähnten Immobilienwerten den Steuerfreibetrag nicht überschreiten.

Die Kosten, die bei Notar und Grundbuch anfallen, hängen vom Umfang der Beurkundung ab. Dazu sollten Sie zunächst klären, ob Sie Ihren Kindern je eine rechtlich eigenständige Wohnung schenken wollen (statt eines hälftigen Bruchteils an der gesamten Immobilie); denn dann müssen Sie die Immobilie zunächst nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in zwei separate Sondereigentumseinheiten aufteilen. Für die hierfür erforderliche notarielle Teilungserklärung entstehen separate Kosten bei Notar und Grundbuchamt, die unabhängig von der Übertragung an die Kinder anfallen.

Die Kosten für die eigentliche Überlassung an die Kinder hängen wiederum davon ab, ob Sie sich beispielsweise den Nießbrauch und/oder etwaige Rückforderungsrechte im Grundbuch absichern wollen. Ohne konkrete Vorgaben kann hierzu keine abschließende Auskunft gegeben werden. Wenden Sie sich hierzu einfach an den örtlich nächstgelegenen Notar.

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