LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Muss eine Küche eingebaut werden?

von Redaktion

Ursula H.: „Ich möchte eine Wohnung vermieten. Muss ich die Küche einrichten? Wenn ich die Küche voll einrichte, wer kommt dann für Schäden auf, wenn zum Beispiel die Spülmaschine kaputt geht?“

Eine Pflicht zum Einbau einer Küche in der Mietwohnung haben Sie als Vermieterin grundsätzlich nicht. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass in dem für die Küche vorgesehenen Raum die Anschlüsse für Wasser, Strom und gegebenenfalls Gas vorhanden sind.

Zu beachten ist aber, dass es je nach Standort der Wohnung Regelungen geben kann, die eine Grundausstattung wie beispielsweise eine Kochgelegenheit und einen Ausguss vorschreiben. So zum Beispiel in Berlin. In München gibt es eine solche Vorschrift demgegenüber nicht. Sie sollten also in jedem Fall in den örtlichen Vorschriften des Standorts der zu vermietenden Wohnung nachsehen, ob auch dort entsprechende Regelungen gelten.

Vermieten Sie die Wohnung inklusive einer eingebauten Küche, so müssen Sie diese auch instandhalten. Geht wie in Ihrem Beispiel die Spülmaschine – ohne Verschulden des Mieters – kaputt, so müssen Sie den Schaden auf Ihre Kosten beheben. Wird der Schaden demgegenüber von dem Mieter verursacht, so hat auch er sich um die Reparatur zu kümmern und diese zu bezahlen.

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