Knapp drei Jahre gibt es nun schon das neue Bauvertragsrecht. Aber viele Bauherren wissen nicht gut um ihre Rechte Bescheid. Dabei enthält gerade der neue Verbraucherbauvertrag, der für jeden privaten Neubau aus einer Hand gilt, für sie mehr Rechte als die bis dahin geltenden Rege
Dieser Artikel (ID: 1327981) ist am 16.10.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).