Arbeitszeitkonto zählt nicht mit

Ein Lebensarbeitszeitkonto wird bei einem Versorgungsausgleich anlässlich einer Scheidung nicht berücksichtigt. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 7 UF 562/19) weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem Fall ging es um das Lebensarbeitszeitkonto eines Mannes, der 201

Freitag, 7. August 2026

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