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Ist der Fenster-Aufpreis korrekt?

von Redaktion

Bei den Fenstern handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Über Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen entscheidet die Wohnungseigentümerversammlung durch Beschluss. Im Rahmen dieses Beschlusses wird auch die konkrete Ausführung festgelegt. Soweit abweichende Ausführungen in einzelnen Wohnungen auf Wunsch überhaupt zugelassen werden, kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, dass Mehrkosten von den jeweiligen Eigentümern zu tragen sind. Die Hausverwaltung darf von Beschlüssen der Eigentümerversammlung nicht abweichen, weder hinsichtlich der Ausführung einer Maßnahme, noch hinsichtlich der Kostenverteilung.

Die Einholung von Angeboten obliegt der Hausverwaltung, wenn es sich bei der geplanten Maßnahme um eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahme handelt. Man wird allerdings nicht verlangen können, dass für jede von einem Eigentümer vorgeschlagene Maßnahme bereits im Vorfeld einer Eigentümerversammlung Kostenvoranschläge eingeholt werden. Wenn sich die Mehrheit der anderen Eigentümer dem Vorschlag grundsätzlich anschließt, kann die Hausverwaltung per Beschluss beauftragt werden, Kostenvoranschläge einzuholen, über welche dann in der nächsten Eigentümerversammlung entschieden wird. Eine bereits vorab erfolgte Einholung von Kostenvoranschlägen durch den eine Maßnahme wünschenden Eigentümer kann das Verfahren aber beschleunigen.

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