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Wie teilen wir das Grundstück?

von Redaktion

Für eine einvernehmliche Beendigung der Erbengemeinschaft (sogenannte Erbauseinandersetzung) gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können in einer Auseinandersetzungsvereinbarung die Verteilung des Nachlasses regeln. Wenn das Grundstück an einen oder mehrere Erben – gegebenenfalls gegen Abfindungszahlung an die anderen – im Grundbuch übertragen werden soll, bedarf der Vertrag grundsätzlich der notariellen Form. Wenn Sie das Grundstück real durch vier teilen wollen, müsste es zunächst neu vermessen, in neue selbstständige Grundstücke aufgeteilt und im Grundbuch eingetragen werden. Das geht unter anderem nur, wenn die Realteilung nicht im Widerspruch zu einem geltenden Bebauungsplan steht. Eine solche Teilung verursacht auf jeden Fall Kosten für die Vermessung und den Notar.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass ein Miterbe die Erbteile der anderen Miterben erwirbt. Der entsprechende Kaufvertrag bedarf auch der notariellen Beurkundung. Eine formfreie Möglichkeit der Erbauseinandersetzung stellt die sogenannte Abschichtung dar. Dabei scheiden ein oder mehrere Miterben gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft. Nach Vollzug der Abschichtung ist hinsichtlich der Nachlass-immobilie, die in der Erbengemeinschaft verbleibt, eine Grundbuchberichtigung vorzunehmen. Die Berichtigungsbewilligung durch den ausgeschiedenen Erben ist dann aber notariell zu beurkunden oder zu beglaubigen.

Die wohl einfachste und kostengünstigste Lösung wäre ein Verkauf des Grundstücks und die Aufteilung des Verkaufserlöses unter den Miterben. Die Notarkosten bei einem Verkauf trägt in der Regel der Käufer.

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