Beschenkt eine Uroma ihre Urenkel, dann darf das Finanzamt mehr Steuern kassieren als bei beschenkten Enkeln. Leben die Eltern und Großeltern noch, wird bei einer Schenkung an Urenkel Schenkungssteuer fällig, bei der nur ein Freibetrag von jeweils 100 000 Euro geltend gemachten werden kann, entschie
Dieser Artikel (ID: 1332113) ist am 23.10.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).