Das EU-Parlament hat sich gegen ein Verbot der Vermarktung von Fleischersatzprodukten unter Begriffen wie Veggie-Burger oder vegane Wurst ausgesprochen. Die Abgeordneten lehnten am Freitag einen entsprechenden Antrag ab. Weiter eingeschränkt werden soll aber das Marketing von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse.
Dem abgelehnten Antrag zufolge sollten sich auf Fleisch beziehende Begriffe und Bezeichnungen „ausschließlich den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten“ sein. Als Beispiele wurden die Bezeichnungen Steak, Wurst, Schnitzel oder Burger genannt. Fleischlose Ersatzprodukte hätten dem Gesetzesvorschlag zufolge diese Begriffe nicht mehr in ihrer Produktbezeichnung führen dürfen.
Die vom Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments vorgeschlagenen Gesetzesänderungen waren auf den Druck von Agrarverbänden zurückgegangen. Pekka Pesonen von der europäischen Agrarlobby Copa-Cogeca beklagte, Anbieter von Ersatzprodukten würden „Fleischbezeichnungen kapern“.
Eingeschränkt werden soll nur die Vermarktung von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 dürfen rein pflanzliche Produkte nicht mehr als Sojamilch oder Pflanzenkäse verkauft werden. Dieses Verbot soll nun auf Bezeichnungen wie „-geschmack, -ersatz, Art oder dergleichen“ ausgeweitet werden. Ausgenommen davon sind gängige Begriffe wie Erdnussbutter oder Kokosmilch. Der Markt für Fleisch- und Milchersatzprodukte auf pflanzlicher Basis boomt seit Jahren. Laut Schätzungen hat sich der Absatz von Fleischersatzprodukten in Europa in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt. afp