LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Verlobt ist nicht verheiratet

von Redaktion

Christine P.: „Ich habe eine Vorsorgevollmacht für meinen Verlobten, der halbseitig gelähmt ist. Er hat eine Eigentumswohnung und 160 000 Euro auf dem Konto. Falls er stirbt, wie hoch wäre mein Freibetrag als Verlobte? Wäre es als eingetragene Lebensgefährtin günstiger? Falls wir doch heiraten, wäre ich sofort erbberechtigt? Wie viel wäre dann steuerfrei? Was gilt für meinen Sohn aus einer früheren Beziehung, welchen Freibetrag hätte er? Darf ich meinen Verlobten beerben, obwohl ich eine Vorsorgevollmacht habe? Mein Verlobter hat noch zwei Schwestern. Haben sie einen Pflichtteilsanspruch, auch wenn ich Alleinerbin bin?“

Verlobt ist nicht verheiratet, weshalb Verlobte nur bis zu einem Freibetrag von 20 000 Euro steuerfrei erben können. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde als Äquivalent zur Ehe eingeführt; sie ist nur gleichgeschlechtlichen Partnern vorbehalten. Wenn Sie heiraten, sind Sie ab dem Tag der Heirat gesetzlich erbberechtigt. Ihr Mindest-Steuerfreibetrag erhöht sich dann auf 500 000 Euro. Durch Heirat wird Ihr Sohn aus früherer Ehe zum Stiefsohn des neuen Gatten. Als solcher kann er zwar nicht dessen gesetzlicher Erbe werden, als Testamentserben stünde ihm allerdings ein Steuerfreibetrag von 400 000 Euro zu. Natürlich dürfen Sie als Vorsorgebevollmächtigte Ihren Verlobten beerben. Ein Zuwendungsverbot gilt lediglich für Mitarbeiter eines Heims, in dem der Verstorbene gelebt hat. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Das sollte Sie aber nicht in Sicherheit wiegen. Denn die Geschwister werden, wenn Ihr Verlobter kein Testament errichtet, seine Erben kraft Gesetzes. Und auch wenn Sie heiraten, sind die Geschwister mit im Boot. Denn zu den Tücken des gesetzlichen Erbrechts zählt, dass – wie zum Beispiel in Ihrem Fall – die Ehefrau bei einem Vorversterben des Ehemanns ohne eigene Kinder nicht automatisch Alleinerbin wird; vielmehr werden neben der Ehefrau – meist ungewollt – auch die Geschwister des Ehemannes gesetzliche Miterben zu einem Viertel. Sie sehen, wie wichtig es ist, auch in einem solch einfachen Fall ein Testament zu errichten.

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