VERBRAUCHER

Handyvertrag: Kein Anruf nach Kündigung

von Redaktion

Nach einer Vertragskündigung dürfen Mobilfunkunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht versuchen, diesen über Rückgewinnungsschreiben doch bei der Stange zu halten. Das geht aus einem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Kiel (Az. 14 HKO 42/20) hervor, auf das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Dienstag hinwies. Im konkreten Fall waren die Verbraucherschützer gegen das Unternehmen Mobilcom-Debitel vorgegangen. Dieses hatte einem Verbraucher nach dessen schriftlicher und fristgerechter Kündigung keine Kündigungsbestätigung zugesandt, sondern stattdessen ein Schreiben mit der Bitte, sich wegen offener Fragen telefonisch zu melden. Und das, obwohl der Verbraucher bei seiner Kündigung geschrieben hatte, dass er vom Unternehmen für andere Zwecke als zur Vertragsabwicklung nicht mehr kontaktiert werden wolle.

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