Holzfäller muss Vermieter zahlen

Betriebskosten können zwar grundsätzlich auf die Mieter eines Hauses umgelegt werden. Das gilt aber nur für Ausgaben, die dem Vermieter laufend etwa bei der Gartenpflege entstehen, nicht jedoch für die Kosten von Baumfällungen. Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Az.: 168 C 7340

Donnerstag, 11. September 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.